*** 17.08.2011 (Update) ***
Ihre Bestellung bis zum 30.9. sichert Pauschalen
In einer gemeinsamen Presseerklärung geben die KBV, die KZBV und der GKV Spitzenverband heute eine Änderung der Pauschalenregelung bekannt.
Nach der neuen Vereinbarung werden alle Terminals über Pauschalen der KVen / KZVen finanziert, die bis zum 30. September 2011 bestellt werden. Für die Beantragung soll jetzt nicht mehr vorausgesetzt werden, dass die Geräte in den Praxen und Kliniken bis zu diesem Zeitpunkt fertig installiert sind.
Die Selbstverwaltung trägt mit der Neuregelung dem Umstand Rechnung, dass viele Terminals unterschiedlichster Hersteller derzeit nicht mehr in ausreichenden Mengen lieferbar sind bzw. nicht mehr rechtzeitig bis zum 30.9. installiert werden könnten. Die Praxen und Kliniken hätten dadurch nur noch die Auswahl unter weniger gefragten Terminals gehabt.
Leistungserbringer brauchen nach der neuen Vereinbarung die Wahl ihres Kartenterminals nicht mehr von dessen Lieferfähigkeit abhängig machen und können bei ihrer zuvor getroffenen Auswahl bleiben.
Die KVen / KZVen haben in ihren regionalen Umsetzungsvereinbarungen mit den Kassen unterschiedliche Eckpunkte zur Abwicklung vereinbart, die sich im Wesentlichen darin unterscheiden, bis zu welchem Termin die Beantragung zu erfolgen hat, ob die Installation vorher durchgeführt sein muss und ob ein Beleg über die rechtzeitige Bestellung des Terminals mit eingereicht werden muss.
In vielen Fällen ist es möglich, die Beantragung der Pauschale zeitgleich zur Bestellung vorzunehmen, so dass dies nicht versehentlich vergessen wird. Denn in diesem Punkt sind sich alle KVen und KZVen einig: wird der Antrag zu spät eingereicht, wird die Pauschale ohne Ausnahme nicht mehr ausgezahlt.
Verbindliche Auskünfte zur Abwicklung kann Ihnen ausschließlich Ihre KV oder KZV geben!
Kommentare aus der Presse
Ärzte Zeitung online (17.08.2011) [25 KB]
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Kartenleser-Pauschale gilt für Bestellungen bis Ende September
ärzteblatt.de (17.08.2011) [9 KB]
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Kartenterminals: Refinanzierung geklärt
Heise online (18.08.2011) [27 KB]
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Elektronische Gesundheitskarte: Neuregelung zum Terminalkauf


